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Datum: 18.5.2011 |

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Sperrdatum: 18.5.2011
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Revision der eidg. Jagdverordung: Anhörungstext ist eine gute Diskussionsgrundlage
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Bericht der Delegiertenversammlung von JagdSchweiz am 14. Mai 2011 in Brunnen
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Datum: 19.10.2009 |
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Sperrdatum: 21.10.2009
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Die Schweizer mögen Wildbret – doch woher kommt es?
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Die Schweizer Bevölkerung konsumiert zunehmend Wildbret, das Fleisch des Haar- und Federwilds. Im Herbst dient die Jagd als Aufhänger für die Vermarktung von Fleisch in den Metzgereien und Restaurants. Die Herkunft des Wildbrets wird jedoch oft von den Verbrauchern nur ungenügend nachvollzogen. „Es gibt eine echte Lücke im Wissen über die Jagd“ wirft Marco Giacometti auf, Geschäftsführer von JagdSchweiz. Weniger als 20% des in der Schweiz vermarkteten Wildbrets kommen aus einheimischer Produktion; der grösste Teil wird demnach importiert. An einem Informationstag für die Medien, der am 21. Oktober in Crissier (VD) durchgeführt wurde, haben JagdSchweiz und das Restaurant Philippe Rochat Informationen geliefert, die für die Verbraucher nützlich sind.
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Datum: 29.5.2008 |

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Sperrdatum: 29.5.2008
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Berner Konvention nicht bloss auf Artenschutz ausgerichtet
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Stampa, 29.05.2008 – Anlässlich der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über die Artenvielfalt in Bonn haben das Sekretariat der Biodiversitätskonvention und jenes der Berner Konvention eine strategische Zusammenarbeit vereinbart. Dabei geht es darum, mit gemeinsamen Anstrengungen den Verlust der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen. Dies geht aus einer Medienmitteilung vom 22. Mai hervor.
Die Berner Konvention ist also nicht bloss auf den Artenschutz ausgerichtet, sondern misst auch dem Schutz der Biodiversität grosse Bedeutung bei. Damit wird die Position von JagdSchweiz zum Umgang mit geschützten Tieren bestätigt, die kürzlich in einem Rechtsgutachten an der Messe „Fischen Jagen Schiessen“ in Bern vorgestellt wurde.
Adressen für Rückfragen:
Marco Giacometti, Geschäftsführer von JagdSchweiz, Natel 079 222 43 39
Thomas M. Müller, Meyer Müller Eckert Partner, Zürich und Zug, Tel. 041 726 99 66
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Datum: 7.5.2008 |

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Sperrdatum: 7.5.2008
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Von Luchskillern und bösen Jägern…
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Seit Jahren konfrontiert Pro Natura die Jägerschaft mit dem Vorwurf, illegale Abschüsse seien für den da und dort festzustellenden Rückgang des Luchsbestandes verantwortlich. Zuletzt ist dies mit den Kampagnen „Luchskiller in der Ostschweiz“ und „Einbruch der Luchse im Berner Oberland“ geschehen. Forschungsergebnisse von unabhängigen Spezialisten machen nun aber klar, dass die offiziellen Luchsforscher von KORA und LUNO sowie die Vertreter von Pro Natura damit offensichtlich falsche Signale setzten und die Öffentlichkeit irreführten. Luchse wandern nämlich viel weiter und weit häufiger, als uns die angeblichen Luchsspezialisten bisher weismachen wollten. JagdSchweiz fordert nun eine Professionalisierung des Luchsprojektes und die Entflechtung von Forschung und Naturschutzpolitik.
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Datum: 21.2.2008 |

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Sperrdatum: 22.2.2008
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Regulierung von Grossraubtieren erfordert keine Revision des Jagdgesetzes
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Nicht nur Wolf, Bär und Luchs, sondern auch deren Beutetiere geniessen einen gesetzlichen Schutzstatus. Deshalb kann nicht der blosse Artenschutz das Ziel der gesetzlichen Regulierung sein. Vielmehr muss auch die Erhaltung der Artenvielfalt und die nachhaltige Nutzung der Natur – zum Beispiel der jagdbaren Wildtiere – ein Hauptziel sein. Dies steht in einem Rechtsgutachten, das der Dachverband JagdSchweiz am Freitag anlässlich der nationalen Ausstellung FISCHEN JAGEN SCHIESSEN in Bern veröffentlicht hat. Der Gutachter Thomas M. Müller betont, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Erreichung dieses modernen, umfassenden Schutzziels genügen. Die Regulierung der Grossraubtiere – in Einzelfällen auch durch Abschüsse – er-fordere keine Revision des Jagdgesetzes.
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Datum: 14.12.2007 |

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Sperrdatum: 14.12.2007
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Buchpräsentation "Den Jägern auf der Spur" am 16.11.07
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Nun liegt auch die französische Version des Jubiläumsbuches von JagdSchweiz "Den Jägern auf der Spur" vor. Bereits am 16. November 2007 wurde den Medien die deutsche Fassung in Embrach vorgestellt. Autor und Herausgeber ist Karl Lüönd, mit Beiträgen von Martin Bundi, Marco Giacometti, Karl Lüönd, Jean-Pierre Boegli und Raimondo Locatelli. Das Buch erklärt in flüssig geschriebenen, angenehm kurzen Kapiteln die wichtigen Entwicklungsschritte und Wesensmerkmale von Wildwelt und Jagd in der Schweiz. In den längst verjährten Kämpfen zwischen Patent- und Reviersystem, im Bedeutungswandel der Jagdaufsicht, im Wildererwesen und anderen Phänomenen rund um Jäger und Gejagte spiegelt sich schweizerische Kultur- und Sozialgeschichte im Massstab 1:1. Die Herausgabe wurde ermöglicht durch Beiträge des Bafu, der Kantone, der kantonalen Jagdverbände sowie des CIC.
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Datum: 12.6.2007 |

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Sperrdatum: 16.6.2007
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Arten fördern heisst Arten nutzen
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Für den Jäger ist Jagd eine Bereicherung des Lebens und eine unverlierbare Freude. Jagd bedeutet auch legitime Ernte, Verwertung und kunstvolle Veredelung der Beute. Gleichzeitig engagieren sich Jäger für die Erhaltung einer artenreichen Landschaft. Da-bei setzten sie auf eine gesunde Mischung von Schutz und Nutzung von Wildtieren und Pflanzen. Dadurch kann dem Nachhaltigkeitsprinzip aktiv nachgelebt werden.
Unter dem Blickwinkel der Ökologie bringt dieses Vorgehen bedeutende Vorteile mit sich; durch die Jagd werden bedeutende finanzielle Mittel generiert und Arbeiten durchgeführt, die der Natur zugute kommen. Durch eine wissenschaftlich konzipierte Bejagung des Wildes bis in die Agglomerationen hinein und durch eine sorgsame Schonung und Pflege der Landschaft kommen die Jäger aber auch den wirtschaftlichen und sozialen Ansprüchen der Gesellschaft optimal nach.
Am 16. Juni feiern die Schweizer Jäger ihr 125. Jubiläum in Château-d'Oex.
JagdSchweiz, 12.6.07
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Datum: 22.5.2007 |
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Sperrdatum: 22.5.2007
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JagdSchweiz – Naturschutzorganisation der ersten Stunde
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Die Jäger waren die ersten Naturschützer in der Schweiz. Vor genau 125 Jahren, im Jahr 1882, gründeten Jäger in Genf den Schweizerischen Jäger- und Wildschutz-Verein, heute JagdSchweiz. Anlass dazu war der besorgniserregende Rückgang vieler Wildarten in unserem Land und die weit herum stattfindende unkontrollierte Wilderei. Der neue Jagdverband setzte sich aktiv für den Schutz und die Stärkung der Wildbestände ein. Dies war der eigentliche Beginn der modernen Naturschutzbewegung in der Schweiz. Die Jäger konnten die Behörden motivieren, sich vermehrt für den Wildschutz einzusetzen. Zu den ersten Artenschutzprojekten der Jägerschaft gehörte die Wiederansiedlung des Alpensteinbockes, die vor 100 Jahren ihren erfolgreichen Anfang nahm. Auch heute noch engagieren sich die Jäger für die Erhaltung einer artenreichen Landschaft und für den Schutz gefährdeter Wildtiere. Dabei setzen sie auf die massvolle Nutzung von Pflanzen und Wildtieren als effizientes Instrument des Naturschutzes. Das Jubiläum von JagdSchweiz wird Mitte Juni im Rahmen der Tage von Château-d’Oex mit einem reichhaltigen wissenschaftlichen und kulturellen Programm gefeiert.
Photos: Claude Morerod, Les Diablerets.
Die Bilder dürfen nur in Zusammenhang mit dem Jubiläum 2007 von JagdSchweiz verwendet werden.
Oben: Steinböcke
Unten: Gemse
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Datum: 31.1.2007 |

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Sperrdatum: 31.1.2007
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Überarbeitung des Wolfskonzeptes erst nach Vorliegen gesicherter Grundlagen
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Die Jäger akzeptieren die Anwesenheit der Grossraubtiere in der Schweiz, solange die Einwirkung auf Wild- und Nutztierpopulationen ein tragbares Mass nicht übersteigt. In der Schweiz steht beim Wolf die Rudelbildung offensichtlich unmittelbar bevor. Eine Entwicklung, welche die Nutzung der Wildbestände mit der Jagd, wie im Bundesgesetz vorgesehen, in Frage stellt. Das Bundesamt für Umwelt setzt sich nun für eine Überarbeitung des Wolfkonzeptes ein. JagdSchweiz setzt sich dafür ein, dass das derzeit gültige Konzept Wolf Schweiz nicht überarbeitet wird, bevor nicht neue Erkenntnisse zu den konkreten Zielen im Hinblick auf den Umgang mit dem Wolf vorliegen. Aufgrund einer objektiven Untersuchung müssen Zielsetzungen in Bezug auf die angestrebte geografische Verbreitung und Dichte des Wolfes in der Schweiz formuliert werden.
Das bestehende Konzept Wolf Schweiz soll vor dem Hintergrund der bevorstehenden Rudelbildung derart umgesetzt werden, dass die Ziele des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel berücksichtigt werden, namentlich die Artenvielfalt zu erhalten und eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten. JagdSchweiz fordert schliesslich, dass der Bund einen Vorbehalt zur Berner Konvention in Bezug auf den Wolf anmeldet.
Weitere Auskünfte erteilen:
Jon Peider Lemm, Präsident von JagdSchweiz, Tel. 081 833 44 66
Marco Giacometti, Sekretär von JagdSchweiz, Tel. 081 834 01 40
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Datum: 10.3.2006 |
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Sperrdatum: 10.3.2006
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Volksinitiative zur Abschaffung der Jagd kommt nicht zustande
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(Stampa, 10.03.06) Die am 31. August 2004 vom Anti-Jagd-Forum lancierte Initiative wollte die Jagd und die Fischerei, mit Ausnahme der Berufsfischerei, in der ganzen Schweiz verbieten. Aufkommende Probleme sollten von bezahlten staatlichen Wildhütern gelöst werden. Wie die Bundeskanzlei am 2. März mitteilte, ist die Initiative im Sammelstadium gescheitert.
JagdSchweiz nimmt mit Genugtuung von diesem nicht unerwarteten Ergebnis Kenntnis. Präsident Jon Peider Lemm sieht sich in seiner Position bestätigt, dass die Jagd in der Schweiz den Ansprüchen des Tier- und des Naturschutzes gerecht wird. Breite Teile der Öffentlichkeit unterstützen nach wie vor eine zeitgemässe Jagd, wie dies auch die Abstimmung im Kanton Aargau vom 27. November 2005 deutlich zeigte. Die Jäger erfüllen eine wichtige Aufgabe im Interesse der ganzen Gesellschaft. Sie wenden dafür viel Zeit und Geld auf. Mit ihren Beiträgen unterstützen sie unter anderem die Pflege der Lebensräume und Wildschutzmassnahmen. Die Jäger tragen wesentlich zur Finanzierung der Jagdverwaltungen in den Kantonen bei und somit zur Anstellung der Wildhüter, die auch Naturschutzfunktionen wahrnehmen.
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Datum: 5.1.2006 |

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Sperrdatum: 5.1.2006
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Killerhypothese – fachlich unhaltbar
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Nur drei ausgewachsene Luchse wurden in letzten Winter in der Ostschweiz nachgewiesen. Bei neun freigelassenen Tieren müssten es wesentlich mehr sein. Die einzig mögliche Erklärung gemäss Pro Natura: Mehrere dieser Grosskatzen sind von einem Luchskiller umebracht worden.
Diese Hypothese ist schlichtweg abwegig. Luchse leben heimlich. Es wäre für eine Einzelperson höchst unwahrscheinlich, gleich auf mehrere Luchse zu stossen und sie auch unerkannt erlegen zu können. So müssen weitere Gründe für die unentdeckt gebliebenen Luchse ins Feld geführt werden. In erster Linie die lückenhafte Überwachung und ein Abwandern von Luchsen aus dem ihnen von Forschern zugeteilten Gebiet. JagdSchweiz fordert die Behörden auf, zu klären, ob die vermissten Luchse tatsächlich gestorben sind oder ob sie abgewandert sind.
Wildbiologen haben mit beschränkten Mitteln im Verlauf des Winters 2004/2005 versucht, die in einem Teil des Luchslebensraumes der Ostschweiz anwesenden Grosskatzen zu zählen. Von sechs erwachsenen Luchsen wurden immerhin deren drei einwandfrei identifiziert. Als Grund für das „erschüttende Resultat“ vermutet Pro Natura nun die Aktion eines Luchskillers. „Die Naturschutzorganisation stellt offensichtlich politische Überlegungen vor sachlichen Analysen“, so Jon Peider Lemm, Präsident von JagdSchweiz. Bei den zur Anwendung gekommenen punktuellen Aufnahmen und sporadischen Spurensuchen können durchaus einzelne Luchse unerkannt geblieben sein. Der gesamte Luchslebensraum ist sehr weitläufig und teilweise schwer zugänglich. Er reicht bis zur Stadt Zürich und weiter, selbst Autobahnen stellen kein wirksames Hindernis für die Luchsausbreitung dar.
Weitere, realistischere Gründe für die vermissten Luchse als den Luchskiller müssen also hinzu kommen. Es wäre für eine Einzelperson nämlich höchst unwahrscheinlich, gleich auf mehrere Luchse zu stossen und sie auch unerkannt erlegen zu können, zumal diese Gebiete der Ostschweiz von Menschen dicht besiedelt sind. Dies ist die Meinung von Dr. Marco Giacometti, Mitherausgeber des Ausbildungsbuchs „Raubtiere am Werk“ und Sekretär von JagdSchweiz. Neben der Abwanderung einzelner Tiere kommen natürliche Todesursachen in Frage wie zum Beispiel die Räude oder Unfälle. Die Aussage von Pro Natura, jeder dritte Luchs sterbe durch Menschenhand, ist unkorrekt. Bei der vergleichsweise kleinen Stichprobe, die zur Untersuchung gelangt, werden nämlich einzelne Todesursachen überschätzt, so die illegalen Abschüsse. Es ist wohlbekannt und naheliegend, dass bei Wildtieren die Dunkelziffer der Todesfälle hoch ist. Eine korrekte Interpretation der Untersuchungsbefunde muss auch unerkannt gebliebene Todesfälle mit berücksichtigen. Diese sind insbesondere bei Jungluchsen relevant. Pro Natura sollte sich bei derart wichtigen Anliegen an fachlich korrekte Tatsachen halten. JagdSchweiz fordert die Behörden auf, beim Luchsmonitoring vermehrt die Jäger zu beteiligen und zu klären, ob die vermissten Luchse tatsächlich gestorben sind oder ob sie abgewandert sind.
Weitere Auskünfte:
Jon Peider Lemm, Präsident von JagdSchweiz, Tel. 081 833 44 66
Dr. Marco Giacometti, Sekretär von JagdSchweiz, Tel. 081 834 01 40
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Datum: 14.4.2005 |
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Sperrdatum: 14.4.2005
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Die Schweizer Jäger und das Schengenabkommen
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Die Pressemitteilung des "Komitees für ein freiheitliches Waffenrecht" vom 12. April 2005 hat in der Öffentlichkeit zu einer falschen Vorstellung geführt. Die Schweizer Jäger werben bei der Volksabstimmung vom kommenden 5. Juni nicht für ein nein zu Schengen/Dublin. JagdSchweiz - der Dachverband der Schweizer Jäger - ist nicht mit diesem Komitee verbündet und sieht keine Notwendigkeit, sich aktiv gegen die Vorlage einzusetzen. Der Jagdverband hatte diese Position bereits am 10. Februar 2005 kommuniziert.
Das Polizei- und Asylabkommen Schengen/Dublin hat die verstärkte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zum Ziel. Verbessert werden sollen die Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sowie die Massnahmen gegen Asylmissbrauch und Mehrfachgesuche. In das Schengenabkommen eingepackt und von einem Grossteil der Bevölkerung kaum wahrgenommen ist die Verschärfung des geltenden Waffengesetzes. Obwohl einzelne Vorschriften im revidierten Waffengesetz kritisiert werden müssen, stellt JagdSchweiz die mit dem Schengenabkommen verbundene Justiz- und Polizeireform in ihrer Gesamtheit nicht in Frage. Die Revision des Waffengesetzes ist nur ein „Randschrot“ im Zielbereich. Deshalb ist es nicht angebracht, sich gegen die Sicherheitsbestrebungen in ihrer Gesamtheit zu stellen. Zu geringfügig erscheinen die Restriktionen im Umgang mit Waffen und Munition.
Selbstverständlich bleibt es den Jägerinnen und Jägern unbenommen, sich aus anderen oder persönlichen Gründen gegen den Beitritt zum Schengenabkommen auszusprechen. JagdSchweiz möchte sich jedoch auf die Kernaufgabe beschränken, die nachhaltige und freiheitliche Jagd sicherzustellen, die Jagd der Bevölkerung näher zu bringen und verständlich zu machen.
JagdSchweiz
14. April 2005
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Datum: 10.2.2005 |

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Sperrdatum: 10.2.2005
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Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen, Referendum ja oder nein?
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JagdSchweiz, Dachverband der Schweizer Jäger, hat die geplanten Änderungen des Schweizerischen Waffengesetzes gegenüber der geltenden Fassung in Hinblick auf die Frage eines Referendums geprüft. Ungeachtet gewisser Bedenken sieht JagdSchweiz aufgrund der Nachbesserung einiger Punkte der Gesetzesvorlage in den eidgenössischen Räten keine Notwendigkeit, sich aktiv für das fakultative Referendum einzusetzen.
Beim Erwerb von Waffen unter Privaten wird neu ein Waffenerwerbsschein benötigt. Davon ausgenommen sind einschüssige und mehrläufige Gewehre sowie vom Bundesrat bezeichnete Repetiergewehre, wie sie im ausserdienstlichen und sportlichen Schiesswesen sowie für Jagdzwecke im Inland üblicherweise verwendet werden. Auch in der Erbschaft müssen die Erben für erwerbsscheinpflichtige Waffen einen Waffenerwerbsschein beantragen. Feuerwaffen, für deren Erwerb es keines Waffenerwerbsscheines bedarf, müssen bei der kantonalen Meldestelle des Wohnsitzkantons angemeldet werden. Diejenigen Waffen, die nur mit einem Erwerbsschein erworben werden dürfen, müssen jedoch erst bei einem Eigentümerwechsel gemeldet werden.
Der Erwerb von Munition ist nur noch zulässig, wenn der Erwerber das Recht hat, die entsprechende Waffe zu besitzen. Der Munitionsverkäufer hat die Voraussetzungen zu überprüfen. Bei der Teilnahme an Schiessveranstaltungen von Schiessvereinen kann die dafür erforderliche Munition jedoch frei erworben werden.
Die Einfuhr von Feuerwaffen und Munition im Reiseverkehr benötigt grundsätzlich eine Bewilligung. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, Jäger und Schützen von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Der Schweizer Jäger braucht für die Ausfuhr seiner Jagdwaffen im Reiseverkehr künftig den europäischen Feuerwaffenpass, soweit die Schengen Staaten betroffen sind. JagdSchweiz begrüsst die Einführung des europäischen Feuerwaffenpasses und nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Jägerinnen und Jäger für den Besitz, den Erwerb und die Übertragung der üblichen Jagdwaffen keine Bewilligung benötigen, dass sie zum Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen keinen Bedürfnisnachweis erbringen müssen und dass kein numerus clausus für die zu erwerbenden Waffen besteht. JagdSchweiz befürchtet jedoch, dass künftig ein erheblicher Verwaltungsaufwand mit Gebühren und Kosten anfällt. Zudem erscheinen die Erschwernisse beim Erwerb von Jagdmunition unverhältnismässig.
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Datum: 18.12.2004 |

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Sperrdatum: 1.1.2005
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Jägerinnen und Jäger dürfen sich nicht provozieren lassen!
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Am 31. August 2004 hat die Unterschriftensammlung für die eidgenössische Volksinitiative zur Abschaffung der Jagd und der Hobby-Fischerei begonnen. Die Sammel- und Einreichungsfrist läuft längstens bis am 1. März 2006. Die vom Anti-Jagd-Forum lancierte Initiative verlangt die Änderung von Art. 79 der Bundesverfassung und will die Jagd und die Fischerei, mit Ausnahme der Berufsfischerei, in der ganzen Schweiz verbieten und aufkommende Probleme von bezahlten staatlichen Wildhütern lösen lassen.
„Jäger töten aus Lust und Freude“, so die Initianten. Das ist Unsinn. Kein Jäger hat Spass am Töten, er hat Freude am Jagen und am jagdlichen Erfolg. Diese Aussage vom Anti-Jagd-Forum Schweiz soll jedoch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntern, ihre Initiative zu unterschreiben. Doch diese aggressive, auf unberechtigte Vorwürfe basierende Vorgehensweise wird sich spätestens im Abstimmungskampf nachteilig auf die Arbeit der Initianten auswirken.
„Kein Argument der Jäger für die Jagd stimmt“, so die Initianten weiter, und „wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen für die Abschaffung der Jagd“. Fachlich stehen die Initianten aber auf verlorenem Posten. Nicht eine einzige wissenschaftliche Organisation oder eine qualifizierte Fachperson in der Schweiz unterstützt sie. Trotzdem wäre es ein Fehler, die Gruppierung zu unterschätzen. Das Forum kann durch seine bösartig verzerrte Darstellung der Jagd dem Image der Jäger schaden. Es kann weitere Jagdgegner um sich scharren. Seine militanten Kräfte können die Jagd unangenehm und empfindlich stören.
Die Argumente der Jagdabschaffer stammen aus deutschen Tierrechtlerkreisen extremster Prägung und stehen der Glaubensgemeinschaft „Universelles Leben“ und dem Veganismus nahe. Kreise also, die jegliche Nutzung von Tiererzeugnissen verneinen. Ihre Vision scheint eine Schweiz von Veganern mit Nulltoleranz gegenüber „Tierleichenfressern“ zu sein. Dies zu erreichen ist nicht leicht. Deshalb versuchen sie es zuerst mit jenen, die am einfachsten zu bekämpfen scheinen: den Jägern und den Fischern.
Das persönliche Weltbild einzelner Personen ist zu respektieren. Dass solch weltfremde Forderungen jedoch in der Schweiz eine politische Mehrheit finden werden, ist sicher unrealistisch. Wir können davon ausgehen, dass die Schweizer Bevölkerung nicht bereit ist, die im Lauf der Jahrhunderte gewachsene Kultur der nachhaltigen Nutzung der Natur über Bord zu werfen, die massgeblich für den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt beiträgt. Tiere zu nutzen ist legitim und sinnvoll.
Jägerinnen und Jäger dürfen sich nicht provozieren lassen. JagdSchweiz fordert deshalb alle auf, unnötige Diskussionen zu vermeiden. Dies gilt auch für politische Spitzenvertreter. Die Jäger dürfen den Initianten nicht fahrlässig Plattformen für Selbstdarstellungen bieten! Ebenso sind anonyme Briefe und provozierende Fragen in Internet-Foren zu unterlassen. Die Initianten nehmen ein demokratisches Recht wahr, das jeder Schweizerin und jedem Schweizer zusteht. Dies muss respektiert werden. Es ist weit sinnvoller, sich korrekt zu verhalten und sich auf allfällige Kampagnen vorzubereiten, die im Fall einer erfolgreichen Unterschriftensammlung notwendig werden.
JagdSchweiz
Jon Peider Lemm, Präsident
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